Neues Wohnungseigentümergesetz, neue Möglichkeiten

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) trat am 1. Dezember 2020 in Kraft. Die neuen Regelungen erleichtern Modernisierungen von gemeinschaftlichem Eigentum, geben Verwaltern mehr Befugnisse und Eigentümern mehr Kontrolle.

Die Novellierung des Gesetzes wurde von Verbänden und Organisationen lange erwartet. Die alten Regelungen aus dem Jahr 1951 und die letzten Anpassungen aus dem Jahr 2007 waren längst überholt. Mit dem neuen Gesetz sollen Umbauten und Modernisierungen gefördert werden, etwa im Bereich Barrierefreiheit und energetische Sanierung. Die Eigentümer der rund zehn Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland können jetzt beispielsweise ohne Zustimmung der Miteigentümer den Einbau einer Ladesäule für Elektroautos veranlassen. In diesem Fall müssen sie die Kosten selbst tragen. Die Kosten von Baumaßnahmen tragen nur dann alle gemeinsam, wenn zwei Drittel der Eigentümer und 50 Prozent der Miteigentumsanteilsbesitzer einer Maßnahme zugestimmt haben.

Die Novellierung des Gesetzes stärkt den Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan, das den Verwalter überwacht. Beiräte bekommen mehr Verantwortung und Eigentümer haben jetzt das Recht, den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abzuberufen. Im Gegenzug erhalten Hausverwalter mehr Kompetenzen und können kleinere Arbeiten eigenverantwortlich in Auftrag geben.

Beschlussfassungen werden in Zukunft einfacher. In Coronazeiten ist überdies eine Abstimmung auch per Video und unabhängig von der Zahl der Anwesenden möglich. Seit Ausbruch der Coronapandemie vor rund einem Jahr sind jedoch zahlreiche Eigentümerversammlungen ausgefallen. Die Notfallgesetzgebung bietet zwar Lösungen für Wirtschaftspläne und Verwalterbestellungen, aber dringende Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bleiben auf der Strecke, meldet der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Daher sei während der Krise noch mehr Flexibilität notwendig.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter der Hausverwaltung gern zur Verfügung.

Neues Wohnungseigentumsgesetz verabschiedet

In Deutschland gibt es rund 42,5 Millionen Wohnungen. Viele davon gehören als Eigentumswohnungen privaten Eigentümern, die ihre Wohnung entweder selbst bewohnen oder als Anlageobjekt vermieten. Sie alle sind betroffen von der jetzt beschlossenen Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes.

Das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) hat den Bundesrat passiert und wird voraussichtlich zum 01.12.2020 in Kraft treten. Energetische, klimaschützende und altersgerechte Modernisierungen sollen dadurch in Zukunft leichter realisierbar sein.

Die jeweiligen Interessenvertreter äußern sich unterschiedlich. Der Mieterbund findet das Ergebnis „enttäuschend“, weil es vermietenden Wohnungseigentümer zukünftig möglich ist, die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen statt wie bisher nach Wohnfläche auf die Mieter umzulegen. Die ohnehin komplizierte Überprüfung der Nebenkostenabrechnung werde damit schwerer.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland begrüßt die weitgehend ausgewogene und praxisnahe Reform. Abgesenkte Abstimmungsquoren lösen Blockadehaltungen einzelner Eigentümer auf. Die Einführung eines Sachkundenachweises in Form einer Zertifizierung unterstreicht die gestiegene Verantwortung des Immobilienverwalters.

Das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ebnet den Weg für mehr energetische Sanierungen, den Einbau von E-Ladestationen sowie für barrierearme Ein- und Umbauten. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie zum Einbau eines Glasfaseranschlusses werden erleichtert. Die Eigentümerversammlung kann künftig unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder über Maßnahmen in der Gemeinschaft abstimmen. Zudem wird künftig nur noch die Gemeinschaft alle Rechte ausüben und alle Pflichten wahrnehmen, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben. Beschlussfassungen im Umlaufverfahren werden erleichtert.