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#Blogeintrag

Neuregelung der Maklerprovision zeigt nicht überall Wirkung

Nach rund einem halben Jahr ist ein guter Zeitpunkt, Bilanz zu ziehen. Wo zeigen sich die Auswirkungen am deutlichsten? Wer profitiert am meisten?

Um welche Regelung geht es?

Das neue Maklergesetz hat erstmals einheitliche Regeln für ganz Deutschland festgeschrieben. Daher sind die Veränderungen regional unterschiedlich, je nachdem welche Provisionsregelungen vorher dort üblich waren.

Käufer zahlten in vielen Regionen Deutschlands früher die volle Maklerprovision, unabhängig davon, ob sie den Makler beauftragt hatten oder nicht. Nach der Neuregelung zahlen sie nun höchstens die halbe Provision.

Die Politiker verfolgten mit der Neuregelung die Absicht, die in Deutschland hohen Kaufnebenkosten zu senken. Zu denen gehören nicht nur die Maklerprovision, sondern auch die Kosten für Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer. Je nach Bundesland kommen dafür insgesamt rund zehn Prozent der Kaufsumme zusammen.

 

Wo hat sich am meisten geändert?

Deutliche Effekte sind besonders in den sechs Bundesländern festzustellen, in denen die hälftige Provionsteilung erst seit dem 23.12.2020 gilt. Dazu gehören Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und teilweise Niedersachsen. In den übrigen zehn Ländern, wie auch bei uns in NRW, zeigen sich nur geringe Auswirkungen.

 

Was zahlen Käufer jetzt im Schnitt?

Laut einer Studie zahlten Käufer 2020 bundesweit im Schnitt noch fünf Prozent für den Makler, jetzt sind es nur noch 3,5 Prozent. Besonders groß ist die Entlastung für Käufer in Berlin und Brandenburg. Dort mussten sie vorher meist die volle Maklerprovision von sieben Prozent entrichten.

 

Warum überhaupt Makler?

Grundsätzlich zeige sich, so das IW-Institut, dass Makler bessere Preise erzielen und auch schneller verkaufen können als Privatverkäufer. Bei der Beauftragung des Maklers durch Verkäufer sind Marktkenntnis, Erfahrung und Kompetenz wichtiger geworden.

 

Wie ist das im Sauerland?

Bei uns im Sauerland haben die meisten Makler in der Vergangenheit bereits eine Provisionsteilung vorgenommen. Da ein guter Makler die Interessen beider Seiten vertritt, ist es mehr als gerecht, dass auch beide Seiten für die Leistung bezahlen, zumal ein Makler erst bei erfolgreicher Vermittlung sein Honorar verdient hat. Die Makler, die mit einem Provisionsverzicht von Käuferseite geworben hatten, sind nun gezwungen sich den gesetzlichen Regelungen zu unterwerfen.