Fragen zum Energieausweis

Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand einheitlicher Bewertungsmaßstäbe. So sind Gebäude energetisch miteinander vergleichbar. Alle Eigentümer sind bei Verkauf oder Neuvermietung von Häusern und Wohnungen dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Davon ausgenommen sind lediglich denkmalgeschützte Gebäude oder sehr kleine Häuser mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Auch Immobilien ohne Heizung sind von der Regelung ausgenommen. Ferienimmobilien, die selten bewohnt werden, können unter Umständen von der Regelung ausgenommen werden.
Achtung: Halten Sie sich nicht an die Pflicht zur Vorlage des Energiepasses, riskieren Sie ein bis zu 15.000 € hohes Bußgeld.

Ja, auch bei Wohnungen ist der Anbieter verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Der Ausweis bezieht sich aber auf das gesamte Gebäude und nicht auf die einzelne Wohnung

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Sanierungsmaßnahmen oder energetischen Verbesserungen sollte ein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Somit können die energetischen Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten entsprechend nachgewiesen werden.

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes, wie Gebäudehülle, Heiztechnik, etc. ergibt. Er ermöglicht eine Beurteilung unabhängig von dem Heiz- und Lüftungsverhalten der Nutzer. Der Bedarfsausweis kann für alle Wohngebäude erstellt werden.

Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Um einen aussagefähigen Mittelwert zu bekommen, wird der Verbrauch der letzten drei Jahre zur Ermittlung herangezogen. Der Verbrauchsausweis kann im Wesentlichen nur für Gebäude erstellt werden, die nach 1977 errichtet wurden oder die mehr als fünf Wohneinheiten haben.

Soweit die Gebäude eine Heizung haben ist auch hier ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude beinhaltet unter anderem den Energiebedarf für Lüftungs- und Klimaanlagen sowie die Beleuchtung der Gebäude. Generell können Eigentümer von Nichtwohngebäuden frei entscheiden, ob sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis erstellen lassen.
Wenn ein Gebäude gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzt wird, sind mitunter zwei separate Energieausweise erforderlich.

Nur zertifizierte Energieberater dürfen Energieausweise ausstellen. Die Kosten sind jedoch ganz unterschiedlich.
Wenn ein Energieberater zu Ihnen nach Hause kommt, um das Gebäude zu analysieren, fallen schnell einige hundert Euro an Kosten an.
Im Gegenzug können Sie bei diversen Online-Anbietern selbst die notwendigen Daten erfassen und einen Ausweis beantragen. Hierzu müssen Sie jedoch viele Details zur Immobilie wissen und Sie übernehmen die Haftung bei fehlerhaften Angaben.
Wenn Sie uns mit der Erstellung des Energieausweises beauftragen, berechnen wir Ihnen pauschal 199,- € inkl. MWSt. Dieses Angebot gilt für Einfamilienhäuser, Zwei- und Mehrfamilienhäuser (bis 12 Wohneinheiten).
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, besichtigen die Immobilie und lassen Ihnen in Kooperation mit unserem Dienstleister innerhalb von 48 Stunden den Energieausweis zukommen. Es handelt sich hierbei um einen Bedarfsausweis.

Energieausweis

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