Barrierefreiheitserklärung
1. Einleitung
Die Volksbank Sauerland Immobilien Gmbh setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://die-volksbank-makler.de.
2. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Technische Barrieren
Einige Bereiche unserer Website sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar. Zudem kann es vorkommen, dass bestimmte Elemente nicht korrekt von Screenreadern erfasst werden (z. B. Slider oder interaktive Karten). Wir arbeiten daran, diese Funktionen technisch zu verbessern.
b) Inhaltliche Barrieren
Nicht alle PDF-Dokumente auf unserer Website sind barrierefrei gestaltet. Teilweise fehlen strukturierte Überschriften oder beschreibende Alternativtexte für Bilder. Auch Formulare sind noch nicht vollständig barrierefrei nutzbar.
c) Farb- und Designprobleme
In einzelnen Bereichen der Website ist der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend, was die Lesbarkeit beeinträchtigen kann – insbesondere für Menschen mit Sehschwäche oder Farbfehlsichtigkeit. Außerdem sind manche Schriften zu klein oder nicht gut skalierbar.
d) Unverhältnismäßige Belastung
Nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht werden. Die vollständige barrierefreie Umgestaltung älterer Dokumente (z. B. PDF-Exposés oder Archivmaterial) ist mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Wir stellen sicher, dass neue Inhalte barrierefrei erstellt werden. Auf Wunsch stellen wir ältere Inhalte in einer zugänglicheren Form zur Verfügung.
3a. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung
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Wir möchten sicherstellen, dass auch unsere Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind.
Deshalb bieten wir folgende barrierefreie Optionen an:-
Persönliche Beratung in barrierefreien Geschäftsräumen (nach Terminvereinbarung)
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Kommunikation per E-Mail, Telefon oder in leichter Sprache möglich
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Zusendung von Unterlagen in barrierefreier oder alternativer Form auf Wunsch
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Begleitung oder Unterstützung bei Besichtigungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Wenn Sie besondere Anforderungen haben, sprechen Sie uns gerne an – wir suchen gemeinsam nach einer passenden Lösung
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4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt. Methodik der Prüfung: Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.
5. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzung unserer Website auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Volksbank Sauerland Immobilien GmbH
Drostenfeld 2-8
59759 Arnsberg
info@immo-vbs.de
02932 / 9511230
Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.
6. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Baden-Württemberg:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Bayern:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Berlin | Saarland
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Online-Formular auf der Website der Schlichtungsstelle
Telefon: 030 185 272 805
Fax: 030 185 272 901
Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048
Bremen
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
Hessen
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Mecklenburg Vorpommern
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
- Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Niedersachsen
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
NRW
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Rheinland-Pfalz
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16-5342
Fax: 06131 16 17- 5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de
Sachsen
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
Sachsen-Anhalt
Bei Fragen zu dieser Vorlage stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung.
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: +49 39 23 / 75 1 – 69
E-Mail: landesfachstelle@ukst.de
Schleswig-Holstein
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1620
E-Mail: lb@landtag.ltsh.de
Thüringen
Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/
Hamburg:
Hamburger IT-Schlichtungsstelle
c/o Handelskammer Hamburg
Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg